Da bist du aber äußerst schlecht informiert.
In der Novelle neuen Düngeverordnung ist bislang klar geregelt, dass Kulturen wie Raps, Wintergerste, Feldfutter und Zwischenfrüchte noch Gülle bzw. eine Düngung bekommen dürfen.
Beim Winterweizen ist das in vielen Gegenden sogar heute nur noch teilweise erlaubt, eine Düngung durchzuführen. Hier z.B. darf man im Herbst auf WW nur noch Dünger fahren, sofern dieser noch vor dem 15. Oktober gesät wird. Das ist aus pflanzenbaulicher Sicht auch vernünftig so.
Heute habe ich auf Facebook Bilder eines Grünenpolitikers gesehen. Dort wurde ein Güllegespann eines großen und deutschlandweit bekannten Lohnunternehmers kontrolliert. Bei der Begutachtung auf dem Acker wurde festgestellt, dass dort Gülle in Wasserlöcher und Gräben gelangt ist. Da muss man sich dann natürlich auch nicht wundern wenn man eine neue, strengere Düngeverordnung bekommt. Man kann/darf/muss halt nicht immer sofort rausfahren, sobald die Sperrfrist einem das erlaubt. Ich bin ja sicherlich hinsichtlich meines Berufes kein kleinkarierter Mensch, befürworte Glyphosat, kann das Wort "Massentierhaltung" nicht leiden, sehe die Schuld an der Nitratbelastung nicht (allein) bei der Landwirtschaft. Aber gerade bei der Gülle wird eben sehr viel Schindluder getrieben.