Treckerführerschein "T" und "L" Fragen und Antworten !!1.POST LESEN!!

  • Hi Leute,


    Da regelmäßig jemand n neues Thema zum Treckerführerschein startet und das langsam sowas von nervt, weil hier jeder zu faul ist die SuFu zu nutzen kann man in diesem Thread ab jetzt darüber diskutieren und die wichtigsten Infos nachlesen.


    Informationen Klasse T:
    [expander]
    -mindestalter 16 Jahre (sondergenehmigung mit 15Jahren kann beantragt werden wird aber nur selten erteilt)
    -bis 18 Jahre max. 40Km/h
    -ab 18 Jahre max. 62Km/h
    -kein Gewerbliches Fahren, nur in land- oder forstwirtschaftlichem Einsatz
    -Theoretischer, sowie Praktischer Prüfungsteil
    -Prüfung mit !zugelassenem! 40Km/h Anhänger mit Druckluftbremse ( sowohl Drehschemel als auch Starrdeichsel Anhänger, jedoch bestimmte Länge erforderlich )
    -beinhaltet Klasse L, M und S (Roller bis max. 50ccm 45Km/h sowie Quad selber Eckdaten)
    -50/60Km/h Schlepper muss unter 18Jahre amtlich auf 40Km/h gedrosselt sein um legal zu Fahren (außer bei Fahrprüfung)
    -Kosten Variieren von Fahrschule zu Fahrschule auch stark abhängig von praktischen Fahrstunden ( 700€ keine seltenheit)
    [/expander]


    Informationen Klasse L:


    [expander]-mindestalter 16 Jahre (sondergenehmigung mit 15Jahren kann beantragt werden wird aber nur selten erteilt)
    -bis max. 40Km/h mit Anbaugerät
    -bis max. 25Km/h mit Anhänger
    -Wird bei Erhalt der Klasse B beinhaltet
    -kein Gewerbliches Fahren, nur in land- oder forstwirtschaftlichem Einsatz
    -bislang nur theoretische Prüfung
    -50/60Km/h Schlepper muss 40Km/h gedrosselt sein um legal zu Fahren
    -Kosten Variieren von Fahrschule zu Fahrschule[/expander]

    außerdem oft gefragt:


    -JA, ihr dürft mit dem T für eine BGA fahren, das wurde geändert.
    -euer Anhänger beschränkt die max. Geschwindigkeit, die ihr mit einem Gespann fahren dürft.
    -Anzahl der Fahrstunden nach Ermessen des Fahrlehrers
    -Beim Autoführerschein ist "T" zwar angekreuzt, jedoch mit der Zahl 181 versehen, d.h. der "T" ist nicht dabei.
    -ihr könnt schon 6 Monate vor euerm 16. beginnen
    -und nochmal: keine Spatzierfahrten oder Fahrten die nicht einer Land-oder Forstwirtschaftlichen Tätigkeit dienen.Das ist bei grünem Nummernschild Steuerhinterziehung und beim T Schein Fahren ohne Fahrerlaubnis


    Was fällt unter Land-/Forstwirtschaftliche tätigkeit?
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    [/expander]


    so das wäre das was mir gerade so einfällt, gerne ergänze ich den Thread. Alle Angaben ohne gewähr, sollten jedoch stimmen :D:D

  • moin,


    soll beim T nicht ab Januar der M und S nicht mehr dabei sein? Ich habe mich da letztens erst bei der Fahrschule meines Vertrauens informiert und angeblich ab Januar soll das so sein.


    MFG IHC 1055
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    IHC - International Harvester Company Neuss/Rhein - IHC


  • 1.ab 18 Jahre max. 62Km/h



    2.50/60Km/h Schlepper muss unter 18Jahre amtlich auf 40Km/h gedrosselt sein um legal zu Fahren (außer bei Fahrprüfung)


    1.Welcher Traktor ist den auf 62km/h zugelassen? Oder ist das dann wegen der Autobahn?


    2. Heißt das, dass ich für die Fahrschule unseren 50km/h Vario nehmen dürfte, obwohl ich erst 16 bin?

  • was soll denn das bitte?? Da wartet man schon 15,5 Jahre auf seinen Traktorfüherschein und dann ist es fast so weit und dann muss man nochmal 2 jahre warten? Scheiss Deutschland! Echt jetzt :thumbdown:


    Was soll ich denn bitte mit dem L. Bis 40 km/h bringt mir nix. Das nervt mich jetzt schon wieder.


    MFG IHC 1055
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  • Ich sehe gerade das JD6420 aus NRW kommt. Naja evtl. ist es in Bayern anders. Hoffentlich. Aber im Internet wird es so und so gesagt. Am besten man Informiert sich direkt bei den Verbrechen *hust* :whistling:


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  • soo habe gerade ein bisschen gegoogelt. Also erstmal der Link: http://www.fahrlehrerverband-b…scheinklassen-ab-2013.htm


    Dann nach ganz unten scrollen, da steht das mit den Traktorführerscheinen. Mann Kann den T schon mit 16 machen, allerdings darf mann dann nur bis max. 40 km/h in LOF (land-/forstwirtschaft) fahren. Ab 18 darf man dann bis 60 km/h fahren. Definitiv sind die Klassen M und S nicht mehr dabei. (Moped und Quad). Schade drum. Da muss ich dann Zwei Scheine machen. Die haben doch alle einen an der klatsche.


    MFG IHC 1055
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  • So mal nebenbei, darf man, wenn man keinen Führerschein hat, auf dem Acker mim Trecker oder Auto durch die Gegend heizen, wenn einem der Acker gehört, bzw. wenn man ihn gepachtet hat, weil meine Mutter und ich hatten da eine interessante Diskussion :D

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