Treckerführerschein "T" und "L" Fragen und Antworten !!1.POST LESEN!!

  • Hab jetzt durch zufall mal den Führerschein meiner Schwester in der Hand gehabt, Sie hatte den vor ca 1,5 jahren etwa gemacht (den mit 17, Auto) da steht drauf das sie folgende weitere Klassen fahren darf: T, L, A1 und noch irgend was.


    Wobei ich mir aber die Frage stelle wie geht das, wenn man den Autoschein hat und dann aber Trecker (T) fahren darf. Kennt ihr soetwas auch bzw kennt sich damit jmd aus?
    Das würde ja heißen man muss kein T schein mehr machen sondern Auto mit 17 reicht um dann trotzdem T zu fahren



    Lg


  • Bei mir war das so ich wollte auto und t miteinander machen ich hab zuerst autoschein fertig gemacht, dann haben wir nurnoch 4stunden sicherheitsunterweisung beim Tschein durchgenohmen das wars weil ich ja schon mit dem auto gefahren bin brauchte ich das beim T nichtmehr,
    beim T brauchst dennoch Theorie und Praktische prüffung


    Edit:Ich hab das mit 17 gemacht vor 11/2Jahr, fahren darf ich: B, M, L, T/S

  • Ich mach auch T und B zusammen, dann hab ich laut Lehrbuch: B, T, M, L, S wobei man den T nur mit T hat und den B nur mit B. Aber M,L,S sind bei beiden drinn. Zum glück hab ich noch dieses Jahr damit angefangen. Mich interresiert das mit der änderung dann nichtmehr.


    Wegen dem Vario für den Führerschein: Ich darf mit 16 Jahren und nem 50km/h Traktor den Unterricht machen und die Prüfung, danach aber bis ich 18 bin nur 40km/h fahren?



  • Beim Autoführerschein steht, logischerweise, B drauf, dann den Eintrag bei M, bei L und bei T/S, wobei hier in der letzten Spalte die Zahl "181" steht. Das ist die Spalte für Einschränkungen und heißt, dass man von den beiden nur S fahren darf, T darf man nicht.

  • Hi leute,
    muss jetz au mal meinen komentar dazugeben, ich finds klasse das es den T schein gibt, was ich aber nicht so gut finde, das wenn ich privat (wir haben keine landwirtschaft) meinen eigenen schlepper fahren möchte, der 40 km/h läuft und schwarzes kennzeichen hat, das ich mit dem dann nicht mehr fahren darf und dafür nenn lkw schein machen muss, stimmt das, weil ich find des richtig blöd!!!
    sonst könnte ich mir meinen traumschlepper nie kaufen, weil ich nicht so blöd bin und den lkw schein mache, bloß das ichn bischen schlepper fahren kann, für was gibts denn sonst den traktorschein?? dann sollts den Land und forstwirten au ned anders gehn als mir privatmann!!!!


    oder ich muss mir ne wiese oder wald oder iwas kaufn, was mir wieder mehr kostet!!!


    mit dem schwarzen kennzeichen würd ich ja steuer zahln!!


    also der staat würd ja nix verliehren!!


    mfg Schlüter94

  • also was ich in der fahrschule gehört habe: mit grünem kennzeichen (steuerbefreit) darf man nur für land- und/oder forstwirtschaftliche zwecke fahren. mit schwarzem darf man eig. alles fahren (auch landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches).


    Wir haben nähmlich auch schwarzes kennzeichen. Und da hats noch nie probleme gegeben, wenn wir beton, schotter, split geholt haben. Wir haben auch schon unsere Fertigungsmaschinen (Kunststofftiefziehmaschinen) transportiert. LKW schein brauchst du hald blos, wenn du wirklich mitn LKW unterwegs bist. So habs ich verstanden, wenns nicht richtig is, bitte sagen.

  • Ist nur halb richtig..^^


    Führerschein ist eine Sache, Kennzeichen eine ganz andere. Ob schwarz oder grün hat mit der Steuer zu tun, nicht mit dem Führerschein.
    In dem Fall ist es so dass man mit grünem Kennzeichen nur Land oder Forstwirtschaftliche Einsätze fahren darf, mit schwarzem Kennzeichen dagegen darf man fahren wann, wo und wie man will.



    Was den Führerschein betrifft.. Sowohl T als auch L sind an den Land oder Forstwirtschaftlichen Einsatz gebunden. Nun stellt sich die Frage ob der B für einen Traktor gilt? So lange der Traktor unter 3,5t zulässiges Gesamtgewicht fällt, wohl ja. Ansonsten LKW.


    Im übrigen hilft es nichts ein Stück Wiese oder Wald zu besitzen, dann hätte man zwar unter Umständen die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen, nicht aber einen Freifahrtschein für alles was man mit einem Traktor anstellen kann. Der T und L sind zweckgebunden an den Land oder Forstwirtschaftlichen Einsatz, egal welches Nummernschild und ob man Land besitzt oder nicht.
    Wenn du also den T hast, dir einen großen Traktor kaufst und damit beim Bauern hilfst ist das mit dem T durchaus legal. Fährst du damit aber zum Bäcker, oder zum Aldi den Einkauf erledigen, dann nicht.




    LG

  • trotzdem ist das nicht fair, das die landwirte bevorzugt werden und für ihre schlepper nicht den lkw schein machn müssen, ich als privatperson schon, was ich aber nicht tun werde, weil ich sonst alle 5 jahre MPU oder wie des heißt machen müsste, ulnd dem staat noch mehr geld in den hals schieben würde!!!


    mfg

  • laaber kein kaba :D. des wär ja nochmal schön, wenn du für normaln 40km/h Traktor mit schwarzem nummernschild den lkw schein machen müsstest! Die Landwirte müssn aufpassn, was sie fahren, wenn ein landwirt irgendwie schotter kutschiert (in der form von gewerbe) dann is das eig. steuerhinterziehung. aber wenn ich mit schwarzen nummernschild rumfahr, dann wissen die, dass ich braf meine steuern zahle, weil ich keine Landwirtschaftlichen Zwecke habe. Blos die Landwirte müssn aufpassen, was sie machen. die dürfen hald blos für landwirtschaftliche/forstwirtschaftliche Zwecke (grünes kennzeichen) fahren. So hat mir das mein fahrleherer erklärt. :thumbup:

  • Klar brauchst du für Schlepper mit schwarzer Nummer, die Gewerblich oder Privat und NICHT Landwirt-/Forstwirtschaftlich laufen, die Klasse C bzw. CE.
    Der T und L Führerschein ist im eigenlichen rein für die Land- und Forstwirtschaft, für alles andere wird die Klasse C bzw. CE vorrausgesetzt.

  • In wie weit das in der Praxis kontrolliert wird ist natürlich ne andere Sache. Fakt ist aber dass die Gesetze in dieser Sache sehr eindeutig sind.


    Und da ist auch eher zweitrangig ob man das Kacke findet oder nicht.. Fest steht dass auch Landwirte nicht bevorzugt werden, weil die genau so einen LKW-Schein brauchen wenn sie Schotter fahren oder einfach nur spazieren fahren wollen. Letztlich ist der T und der L an den Land oder Forstwirtschaftlichen Einsatz gebunden, ganz egal ob du Landwirt bist oder "Privatperson"..
    Keine Ahnung wo da der Vorteil für den Bauern sein soll? :D

  • also wir nutzen unsern GEWERBLICH und wir brauchen (definitiv) keine Klasse C bzw. CE. Unserer is hald aufs Gewerbe angemeldet (schnee räumen, abfall zur müllverbrennungsanlage fahrn) usw. Wir haben ne Kunststofftiefzieherei und machen unsere Hackschnitzel, mit denen wir unsern betrieb heizen, selbst. Wenn im winter die LKWs kommen und hats geschneit wie sau, dann müssn wir erstmal ne stunde räumen.


    Aber wenn ich für den Eigengebrauch schotter, Steine, allgemein Material fahre dann darf ich das doch mit dem T fahren, soviel mir gesagt wurde.

  • Zitat


    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)


    Dann werdet ihr wohl darunter fallen oder ein problem haben wenn ihr angehalten werdet. Klasse T und L sind rein Land- und Forstwirtschaftlich.

  • eine frage zu durch bauart begrentzt heißt das ich daarf mitn T nur einen Trekker fahren der nicht schneller als 40 darf oder kann ich auch einen der 50 oder 60 kann aber ich damit dann nur 40 fahre ?(

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