Ein paar interessante Fragen

  • Hallo Leute


    Mir sind in letzter Zeit ein paar interessante und teils komische Fragen gekommen. Sind rechtlicher Natur, deshalb bin ich mir auch nicht sicher, ob ich hier richtige Antworten drauf bekommen kann, aber man kann es ja versuchen.


    1.:
    Wir haben einen alten Fendt Dieselross F17, BJ zwischen 1950-1960. Da wir noch zwei "neuere" und größere Traktoren haben, ist dieser seit gut 10 Jahren nichtmehr angemeldet und und dementsprechend mindestens so lange auch keinen TÜV mehr gesehen, allerdings ist alles noch dem alter entsprechend in top Form. Beleuchtung funktioniert, Bremsen, etc. Auch alles fehlerfrei.
    Meine Frage ist jetzt, wenn man den Traktor jetzt für einen Tag oder evtl. Etwas mehr mal wieder auf den Straßen bewegen will, was es da für Möglichkeiten gibt.
    1.1.: muss für einen Nutzungsart der TÜV erneuert werden?
    1.2.: wie ist das, wenn man den Traktor eben einen Tag nur nutzen will bzgl. Anmelden? Ihn komplett wieder anzumelden wäre ja eher sinnlos für den Tag ( kann man den evtl. Auch mit roten Schildern dann fahren und braucht das Fahrzeug TÜV, wenn es rote Schilder dran hat?)


    2.:
    Ich habe bei meinem Traktor Führerschein gelernt, man darf keine Personen auf Ladefläche (in dem Fall Kipper) mitnehmen, es sei denn, sie müssen dort Ladung sichern, wenn ich mich recht entsinne. Wenn man jetzt allerdings einen besonderen Anlass hat, (bei uns z. B. Ist es so, dass die Abiturienten immer nach der Notenbekanntgabe auf nem Kipper durch die Stadt fahren, damit es auch jeder mitbekommt, dass sie Abitur haben :D) wie wird dann sowas gehandhabt? Braucht man da/ gibt es da Sondergenehmigungen? Des Weiteren wird da ja auch oft laut geschrien, Laut Musik abgespielt. Wie ist es damit? Ist ja normal Ruhestörung würde ich jetzt behaupten, auch, wenn es am hellichten Tag ist.


    Ich hoffe, ihr konntet meine Fragen verstehen und könnt mir weiterhelfen. Ich glaube zwar nicht, dass die, die das bis jetzt immer gemacht haben, sich da groß Gedanken drüber gemacht haben, ich bin da aber immer lieber auf der sicheren Seite.

  • Also bei der ersten Frage bin ich mir nicht sicher, aber mMn braucht man für rote Nummernschilder keinen Tüv, allerdings werden diese auch seit geraumer Zeit nur noch an Autohändler, Werkstätten etc rausgegeben und für die übrigen gibt es kurzzeitkennzeichen, die haben einen gelben Rand, wo das Verfallsdatum draufsteht. Meine Unsicherheit besteht darin, inwiefern man Tüv braucht.
    http://kennzeichen.fahrzeug-ve…s/kurzzeitkennzeichen.jpg



    Bei der zweiten Frage kann ich dir ganz sicher sagen, dass es KEINE Ausnahme gibt, wenn man Personen auf der Ladefläche transportiert, außer sie haben dort notwendige Arbeiten auszuführen (Führerscheinfrage). Da kann das noch so lange Tradition sein da gibts keine Ausnahme. Mit der Ruhestörung würde ich mir keine Sorgen machen, da kommt im extremfall die Polizei (die auf soilche Einsätze meistens keine Lust haben) und sagen man soll etwas leiser sein, dann ist man kurz leise und es geht weiter.


    Hoffe ich konnte helfen ;)

  • Also, eigentlich sind die Fragen recht einfach zu beantworten..


    Zur Frage 1, die einzige derzeit noch übrige Möglichkeit ein normales Fahrzeug ohne Tüv zu bewegen ist mit roten Kennzeichen. Die bekommt man aber nur als Händler oder Werkstatt und auch da sind die Auflagen und Kosten mittlerweile recht hoch... (Wird z.b. ein Händler erwischt dabei seine Kennzeichen nicht für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden können diese entzogen werden und eine dauerhafte Sperre verhängt.. Was zur Folge hat dass man auch nicht mehr unbedingt für eine kleine Spende in die Kaffekasse solche roten Nummern beim nächstbesten Händler leihen kann)
    Wenn du jemanden kennst der rote Nummern hat kannst es ja trotzdem versuchen.


    Was Kurzzeitkennzeichen angeht, seit dem 1. April diesen Jahres darf man auch diese nur noch für Fahrzeuge mit Tüv verwenden, oder um ein Fahrzeug zum Tüv zu fahren.. Probefahrten ohne Tüv sind nicht mehr gestattet. Vorher waren Probe und Überführungsfahrten ohne Tüv noch erlaubt, und somit ein kleines "Schlupfloch" gerade für Oldtimersammler um einen Oldtimer ein zwei mal im Jahr etwas zu bewegen... Aber gerade angeblich wegen der Ausnutzung dieses Prinzips wurde das dann geändert.


    Kurz gesagt, wenn du nicht gerade nen guten Kumpel mit roten Nummernschildern hast wird es ziemlich schwierig ein Fahrzeug ohne Tüv zu bewegen... Und streng genommen sind rote Schilder auch nur für Probe oder Überführungsfahrten, sprich alles andere ist Grauzone bzw. nicht legal.. Je nach dem wie weit man das ganze "dehnt"..




    Zu Frage 2.. Leute auf Anhänger sind abgesehen von den von dir genannten "Wenn sie dort Arbeiten oder Ladungssicherung auszuführen haben" nicht erlaubt. Da wird auch keine Rücksicht oder Ausnahme auf Tradition oder was weis ich was genommen..
    Rein rechtlich brauchst du fürs transportieren von Personen 1. ein dafür vorgesehenes Fahrzeug (Tüv Abnahme..) und 2. einen Personenbeförderungsschein..


    Gemacht wird es auf Feiern und Festen trotzdem, und hier im Ort fährt am 1. Mai auch immer ein solcher Zug mit lauter Musik durch die Gegend... So lange nix passiert und niemand was sagt geht das auch, aber wenn man es blöd erwischt kann das üble Folgen für den Fahrer haben.. Erst Recht wenn man noch in der Probezeit ist vielleicht keine so gute Idee :D


    Legal ist es auf jeden Fall nicht möglich.



    Manchmal hat man es einfacher sich nicht so viele Gedanken zu machen, sonst stellt man fest dass man eigentlich fast gar nix darf... :thumbsup:






    LG

  • Jop. In vielerlei Hinsicht ist es oft besser, man weiß manches nicht :D


    Zu dem Personen: also beim Faschingsumzug bei uns wird auch immer mit Traktoren, Anhänger und Personen drauf gefahren. Dachte, es gibt da irgendwelche Ausnahmen. Weil wenn man da mit 10 km/h oder langsamer dahintuckert, was soll schon passieren. ^^ Ich bin ja eben zusätzlich auch noch in der Probezeit. Mal schauen. Sieht dann wohl eher schlecht aus.


    Danke auf jeden Fall für eure schnellen Antworten.

  • http://vertexdezign.net/forum/…spann-mit-L-bzw-T-Schein/
    Hier hatte Ich mal mit der Frage zutun.
    Ein Gespräch mit der Polizei zum Thema Grünes Kennzeichen und L/T Schein für diesen Zweck hat mich weiter geführt zum Landkreis der die Umzugsgenehmigung ausgestellt hat(Strassen/Vehrkehrsbauamt).
    Dann war ich beim Finanzamt und bei der Zulassungsstelle, die sagen stark zusammengefasst: WENN man erwischt wird müsste man einen Monat KFZ-Steuer nachzahlen, aber meistens wird nicht kontrolliert.
    Die Führerscheinstelle sagt ebenfalls das man bei solchen Zwecken selten kontrolliert wird, wenn aber wäre es fahren ohne Führerschein.


    Also bleibt es bei dir obs dir wert ist das Risiko einzugehen.
    Ich übernehme hiermit übrigends keine Verantwortung für diese Aussage falls was anders sein/ falls was passieren sollte.


    Sonst
    Das ganze beim LK anmelden und bei der Polizei.
    Personenbeförderung ist aber verboten

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