Ich kann ja nur mit´m Unimog á 65€ die Stunde fahren und 10h sind angedacht...
Deswegen fragte ich. Nunja, danke für die Antwort...
Treckerführerschein "T" und "L" Fragen und Antworten !!1.POST LESEN!!
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Ah dann is klar, Stunde hat bei mir um die 40 € gekostet und ich hatte 2.
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Ich kann ja nur mit´m Unimog á 65€ die Stunde fahren und 10h sind angedacht...
Nicht schlecht, dies bezahlte ich pro Lkw Stunde... Also bei den preis würd ich bei anderen fahrschulen mal anfragen... -
65 Euronen? Frag den nächstbesten Landwirt den du etwas besser kennst der wird dir n Schlepper für max 30 € die Stunde leihen
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65 Euronen? Frag den nächstbesten Landwirt den du etwas besser kennst der wird dir n Schlepper für max 30 € die Stunde leihen
Genau denn 1200€ sind echt mega heftig
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Ich kann ja nur mit´m Unimog á 65€ die Stunde fahren und 10h sind angedacht...
Deswegen fragte ich. Nunja, danke für die Antwort...
Preis liegt hier so bei 45,- ohne Traktor. Wenn die Fahrschule den Traktor stellt, ist der Preis von 65,- denke ich total in Ordnung. Du musst ja auch noch überlegen, dass der Fahrlehrer auch noch ein Auto braucht, um hinterher zu fahren. Die 10 std finde ich dagegen total überzogen, die Leute, die ich kenne, haben nie mehr als 2 gebraucht (1x Abfahrkontrolle, 1x kurz fahren und nochmal über die Abfahrkontrolle reden.) -
Hey Leute,
die Klasse T undter 16 Jahren ist ja auf land- und forstwirtschaftliche Zwecke beschränkt. Bei uns im Dorf gibt es noch den Brauch des Maifeuers (man sammelt im Frühling die Gartenabfälle (Äste, Sträucher,...) und fährt sie alle auf einen Platzt um sie dort zu verbrennen. Darf ich mit Klasse T jetzt fahren oder nicht? Es ist ja eigendlich Landschaftspflege.
Danke schon mal im Vorraus
mfg -
Es ist ja eigendlich Landschaftspflege.
Könnte man so sagen.
die Klasse T undter 16 Jahren ist ja auf land- und forstwirtschaftliche Zwecke beschränkt.
Meines Wissens ist die Regelung dafür gedacht, dass du nicht mit dem Traktor zur Schule fährst oder alles zuparkst oder so. In Anderen Fällen wird das glaube ich kaum geahndet. -
Man darf mit nem T oder L Landmaschinen eig. nur für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke fahren. Sonnst muss der LKW Lappen her. Zumindest ist das bei uns so wenns für die BGA's losgeht.
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Bei uns ned.
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Bei uns ned.
Doch, Deutschlandweit darf man dies, anfangs erst nicht, dann wurde dies sondergeregelt.
http://www.topagrar.com/news/E…ein-T-moeglich-97338.html -
Hallo, sorry dass ich mich nur wegen dieser einen Frage hier registriet habe... meine LS-Zeiten sind (leider) vorbei
ich hab auch eine Frage zu der Klasse L:
ich habe heute meine BF 17 prüfung bestanden (bin noch 16 kann aber den führerschein in den nächsten tagen abholen).
eigentlich habe ich mich schon damit abgefunden dass ich NICHT mit dem deutz agrotron k in der landwirtschaft von verwandtschaft fahren darf (da schneller als 32 km/h etc.). Auf dem rückweg von der prüfung meinte mein fahrlehrer jedoch, dass ich mit dem bf 17 auch die klasse L eingeschlossen habe und somit 40 km/h mit Traktoren fahren darf. Ich war erstmal über die 40 km/h überrascht- natürlich positiv. Wo finde ich jetzt heraus, welche bauartbestimmte höchstgeschwindigkeit (bbH) der deutz agrotron k (meines wissens 430 ?!) besitzt?! nachts um halb 1 will ich nichtmehr bei der verwandschaft anrufen und die HP von deutz gibt keine auskunft darüber.schonmal danke im vorraus
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Des müsste normalerweise im Fahrzeugschein drin stehen, musst mal gucken.
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danke! ruf heute mal bei der verwandschaft an
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Könnte man so sagen.
Meines Wissens ist die Regelung dafür gedacht, dass du nicht mit dem Traktor zur Schule fährst oder alles zuparkst oder so. In Anderen Fällen wird das glaube ich kaum geahndet.Doch darfst du normalerweise schon, weil das dann denke ich als Brauchtumsveranstaltung durchgeht, das Maifeuer sollte dann halt bloß im mai sein und nicht an jedem ersten samstag im monat z.b. - is dasselbe wie Maibaum aufstellen, Faschingsumzüge, etc.
Und zum Thema Agrotron solang er 40 läuft und das auch im Schein eingetragen ist darfst ihn fahren, aber du darfst keinen auf 40 km/h zugelassenen Anhänger ran hängen, nur 25 (auch wenn du sagst du bist nur 25 gefahren - sollte dich die Polizei aufhalten), ansonsten ist es fahren ohne fahrerlaubnis und sowas gibt ärger
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Doch, rechtlich gesehen, darfst du auch mit 40 km/h zugelassenen Anhänger fahren, solang du bei 25 km/aufhörst, is zwar komisch, aber RECHTLICH gesehen erlaubt. (sagt mein fahrlehrer)
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sagt das weiße schild das in der heckscheibe hängt etwas über die bbH aus ? - ich hab die verwandschaft noch nicht erreicht aber soweit ich mich erinnern kann klebt ein 50er schild im heckfenster -.-
und das mit den anhängern werden nichtmal polizisten genau wissen schätze ich mal. Da kann dann wahrscheinlich nur ein richter das gesetz von jura-deutsch in normal-deutsch übersetzen -
Also darfst nicht mit fahren, da er auf 50 km/h zugelassen ist.
Du darfst mit dem L nur bis max. 40 km/h fahren. -
evtl. noch interessant (quelle: www.fahrlehrerverband-bw.de )
Zitat
Aktuelles zur 7. FeV-Änderungsverordnung:
Inkrafttreten und Änderungen bei Klasse L
Am 15.06.2012 hat der Bundesrat die 7. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Die Verordnung wurde am 29. Juni im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderungen traten teilweise bereits am 30.06.2012 in Kraft.Die für die Fahrschulen wichtigste Änderung betrifft die Klasse L:
Seit dem 30.06.2012 wurde die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) der land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen in der Klasse L von bislang 32 km/h auf 40 km/h angehoben. Allerdings darf mit diesen Zugmaschinen nur mit 25 km/h gefahren werden, sobald Anhänger mitgeführt werden. Unverändert bleibt auch die bbH für alle anderen Fahrzeugarten dieser Klasse bei 25 km/h.
Außerdem wird klargestellt, dass selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH bis 25 km/h zur Klasse L und mit einer bbH bis 40 km/h zur Klasse T gehören.Stand: 02.07.12
...sobald anhänger mitgeführt werden - da steht aber nicht welche anhänger, d.h. anhänger=anhänger
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