Hi Leute,
Da regelmäßig jemand n neues Thema zum Treckerführerschein startet und das langsam sowas von nervt, weil hier jeder zu faul ist die SuFu zu nutzen kann man in diesem Thread ab jetzt darüber diskutieren und die wichtigsten Infos nachlesen.
Informationen Klasse T:
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-mindestalter 16 Jahre (sondergenehmigung mit 15Jahren kann beantragt werden wird aber nur selten erteilt)
-bis 18 Jahre max. 40Km/h
-ab 18 Jahre max. 62Km/h
-kein Gewerbliches Fahren, nur in land- oder forstwirtschaftlichem Einsatz
-Theoretischer, sowie Praktischer Prüfungsteil
-Prüfung mit !zugelassenem! 40Km/h Anhänger mit Druckluftbremse ( sowohl Drehschemel als auch Starrdeichsel Anhänger, jedoch bestimmte Länge erforderlich )
-beinhaltet Klasse L, M und S (Roller bis max. 50ccm 45Km/h sowie Quad selber Eckdaten)
-50/60Km/h Schlepper muss unter 18Jahre amtlich auf 40Km/h gedrosselt sein um legal zu Fahren (außer bei Fahrprüfung)
-Kosten Variieren von Fahrschule zu Fahrschule auch stark abhängig von praktischen Fahrstunden ( 700€ keine seltenheit)
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Informationen Klasse L:
[expander]-mindestalter 16 Jahre (sondergenehmigung mit 15Jahren kann beantragt werden wird aber nur selten erteilt)
-bis max. 40Km/h mit Anbaugerät
-bis max. 25Km/h mit Anhänger
-Wird bei Erhalt der Klasse B beinhaltet
-kein Gewerbliches Fahren, nur in land- oder forstwirtschaftlichem Einsatz
-bislang nur theoretische Prüfung
-50/60Km/h Schlepper muss 40Km/h gedrosselt sein um legal zu Fahren
-Kosten Variieren von Fahrschule zu Fahrschule[/expander]
außerdem oft gefragt:
-JA, ihr dürft mit dem T für eine BGA fahren, das wurde geändert.
-euer Anhänger beschränkt die max. Geschwindigkeit, die ihr mit einem Gespann fahren dürft.
-Anzahl der Fahrstunden nach Ermessen des Fahrlehrers
-Beim Autoführerschein ist "T" zwar angekreuzt, jedoch mit der Zahl 181 versehen, d.h. der "T" ist nicht dabei.
-ihr könnt schon 6 Monate vor euerm 16. beginnen
-und nochmal: keine Spatzierfahrten oder Fahrten die nicht einer Land-oder Forstwirtschaftlichen Tätigkeit dienen.Das ist bei grünem Nummernschild Steuerhinterziehung und beim T Schein Fahren ohne Fahrerlaubnis
Was fällt unter Land-/Forstwirtschaftliche tätigkeit?
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ZitatAlles anzeigen(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen,
Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und
Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche
Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft
überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der
Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7. Winterdienst.
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so das wäre das was mir gerade so einfällt, gerne ergänze ich den Thread. Alle Angaben ohne gewähr, sollten jedoch stimmen :D:D