Verbot der Anbindehaltung nach diesem Jahr?

  • Servus Comm,
    Ist es richtig das die Anbindehaltung nach diesem Jahr verboten wird, da ich darüber schon ein paar Gerüchte gehört habe.
    Muss nun z. B. ein Hof der noch 40 Bullen in einen 1970 erbauten Stall in Anbindehaltung hält am 1.1.2014 alle 40 Bullen verkauft haben?
    Bei ein paar Bauern aus dem Dorf wäre dies dann nämlich genau der Fall;)

  • also für öko-und biobetriebe ist es dann verboten- einzige ausnahme soviel ich weiss, ist wenn der neue laufstall noch nicht fertiggestellt ist....


    konventionelle betriebe (wie meiner)dürfen weitermachen- und wenn sich nicht schon wieder was geändert hat, haben alte anbindeställe bestandsschutz....

  • Könnt ihr vergessen, dass das so schnell durchgesetzt wird... :)


    Allein in Bayern stehen prozentual recht viele Kühe in Anbindehaltung. Wie Franky schon sagt wenn dann halt für Neubauten, aber für alte Ställe wird dann definitiv Bestandsschutz bestehen..., kann mir nicht vorstellen, dass das anders umsetzbar wäre!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!