• bei uns ist derzeit nur alles Schotter, in der Mitte nen Gulli, der zu nem Sickerschacht führt...


    Hätte aber vor, den Hof in den nächsten 5 Jahren mal zu Pflastern :love: am liebesten wäre mir ja Granit, aber da legst ja gut und gerne mal 50k für unseren Hof hin :D




    Würde auch gerne nen betonierten Waschplatz mit darunterliegender Grube haben! Kostet aber auch wieder einiges....



    MfG Spiderpig

  • na dann informier dich lieber, was du darfst...sonst gehts dir wie mir: ein wochenende, 2000,- fürs pflastern + die steine für nichts! darf ich jetzt wieder rausreissen....

  • bei sowas "müsstest" du bei uns sowieso um eine Baugenehmigung ansuchen....



    und wenn man keine "aktive" Landwirtschaft betreibt, werden die Auflagen hoffentlich nicht so streng sein ;D




    Kennt sich jemand evtl. mit Verjähringsfirsten bzgl. Bauwerken aus?
    haben vor einem Jahr einen "kleinen" Zubau unternommen, welcher normalerweise nur mit Baugenehmigung dirchgeführt werden darf...



    MfG Spiderpig

  • Spiderpig: bei mir ist es auch nur nebenerwerb- also hobby....und trotzdem gelten für mich die gleichen regeln....
    und wegen deinem anbau würde ich mir keine grossen gedanken machen! solange keiner fragt einfach abwarten- und wenn die dich kontrollieren- was vielleicht 1x in 200 jahren vorkommt, entschuldigst du dich und machst ne nachbeantragung....

  • Betrieb, auf welchem ich unterwegs bin.
    Bild ist nicht mehr aktuell. Neue Motoren der BGA sind nicht drauf.




    1. Wohnhaus
    2. Pool
    3. Ehemaliger Stall (Heute nur noch Schleppergarage, Versammlungsraum und allgemeines Lager)
    4. Werkstatt
    5. Ehemaliges Wohnhaus
    6. Getreidehalle
    7. BGA Silo
    8. 3 Fermenter (ein weiterer unter dem Motorenhaus und vom Bild aus gesehen noch einer darunter)
    9. Motorenhaus
    10. Altes Weidehaus
    11. Maschinenhalle

  • bei sowas "müsstest" du bei uns sowieso um eine Baugenehmigung ansuchen....

    Falsch. Erstmal zählt, was im Bebauungsplan vorgegeben ist. Und bei Oberflächen auf eigenem Grund ist eine Baugenehmigung fast nie notwendig, weil im B-Plan schon drin steht, wieviel Fläche versiegelt werden darf. Wichtig sind die Auflagen für Regenwasser und Schmutzwasser.

    und wenn man keine "aktive" Landwirtschaft betreibt, werden die Auflagen hoffentlich nicht so streng sein ;D

    Die Auflagen sind in den DIN und ATV Richtlinien geregelt, und sind ab 2015 noch schlimmer als je zuvor. Ich bin als Projektleiter Tiefbau für den Bau einiger Anlagen in der Lehr und Versuchsanstalt Echem zuständig gewesen. Ich sag nur: Regenrückhaltebecken Siloanlage, getrennte Abläufe an Siloplatten, Abscheider usw. . Egal ob nebebei oder hauptberuflich, die Auflagen beziehen sich auf die Anlagen, nicht auf den Hofbetreiber 8|

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