Traktortreffen und Führerschein

  • 4Henni4: ja da hast du recht. man darf auch ohne führerschein drauf sitzen. musst halt alles bedienen können. vor gericht ging das mal so durch das man mindestens 14 jahre sein sollte, aber gestzlich gibs da keine vorgeschriebenes alter. ist dann halt später immer auslegungssache.


    ja aber abgeschleppt darf nur bis zur nächsten werkstatt werden. man kann ja nicht einfach nach lust und laune leute von a nach b schleppen. wie kommt man bloss auf die idee? jeder der einen führerschein hat MUSS das wissen.


    was habt ihr bei euch für einen polizei wenn die dazu nichts sagen will!?


    pAre

  • Fest steht dass es sicher nicht ganz legal ist, weil das abschleppen eben nicht dafür gedacht ist Trecker durch die Gegend spazieren zu fahren, sondern um ein defektes Fahrzeug von einer vollen Straße runter zu bekommen oder eben in die Werkstatt..


    An eurer Stelle würde ich eben dann lieber zwei mal fahren, als so ein Risiko einzugehen.. Immerhin ist es in Deutschland so geregelt, dass im Falle eines Falles nicht nur der Fahrende der keinen Schein hat, sondern auch der Fahrzeughalter mit dran ist, sofern der nicht glaubhaft versichern kann dass er nicht wusste dass der Fahrer keinen Schein hat.


    LG

  • Ich würde sagen mietet einen passenden Anhänger wo der Fendt drauf kommt. Dann seit Ihr schneller, es spart Sprit, Nerven und Ärger. Im schlimmsten Fall kann es ja auch so ausgehen das Du eine Sperre bekommst und der Fahrzeughalter neben einer kräftigen Geldbuße auch noch den Schaden (von einen möglichen Unfall) allein zahlen darf. Auf einen Anhänger ist der Fendt dann ja kein Fahrzeug im rechtlichen Sinn sonder einfach nur Ladung die gesichert sein muß. Da darf dann auch alles was Sicherheitsrelevant ist kaputt sein.

  • Da gibt es doch für die Ackerschine auch ein Anbauteil damit Du mit Pkw - Anhänger fahren kannst. Schwiegervater hat das für seinen Famulus. Ob das aber zulässig ist kann ich Dir nicht sagen. Aber auch hier gibt es ja die Möglichkeit den Anhänger mit Pkw zu ziehen. Zumindestens mit einen Passat (haben wir) oder ähnlichen dürfte es problemlos gehen.
    Zur Aussage der Jungs in Grün oder jetzt auch Blau. Was willste mit dennen Diskutieren? Das ist Zeitverschwendung. Die kannste höchstens Fragen wo das steht. Und mit Garantieurkunde, die verstehen kein Spass die sehen nur $$.


    Aber auf Anhänger verladen kommste immer noch am schnellsten und auch am weitesten vorwerts. Onkel meiner Frau hatte sich seinen JD auch auf Tielflader bringen lassen. War untern Strich billiger als selber fahren. (Ist ja ein kleiner Unterschied 20 km/h oder ca. 90 km/h und dann noch der Verbrauch von so einen Mähdrecher)


    Aber Pkw Anhänger und im Zweifelsfall passendes Zugfahrzeug mieten dürfte immer noch künstiger sein als sich von der Polizei anhalten zu lassen.

  • Also ich kann sagen, Auch zum Abschleppen braucht man einen Führerschein! Auch dann wenn man auf dem abzuschleppenden Fahrzeug sitzt. Mein Bruder hat nämlich vor etwas mehr als 8 Wochen nen Anschiss von der Polizei bekommen - saß auch hinten auf nem Traktor (Holder B12) der Abgeschleppt wurde, hat gelenkt ect und natürlich direkt in ne Polizeikontrolle gefahren ^^
    Ende vom Lied war dann, dass er 25€ Verwarngeld bezahlen muss weil er eben keinen Führerschein hat ...

  • dann könnt ihr da gleich mal dagegen klagen. Der, der auf dem Fahrzeug sitzt, welches abgeschleppt wird, braucht keinen Führerschein, er sollte jedoch in der Lage sein das Fahrzeug so zu bewegen das er keinen Unfall hervorruft.

  • So hab mich jetz mal grob erkundigt.... nach dem was ich herausgekriegt hab (Alle angaben ohne Gewähr) muss ein Kugelkopf vom TÜV der DEKRA oder so abgenommen werden, da es sich hierbei um eine zusätzliche am Schlepper vorhandene Zugeinrichtung handelt muss diese auch eingetragen werden. Belehrt mich eines besseren wenn ich da falsch liege. Außerdem ist darauf zu achten dass der Kugelkopf ein Prüfzeichen hat und die Ackerschiene nicht in der Neigung und der Höhe verstellbar ist. Wenn das erfüllt ist könntest du Glück haben dass es Abgenommen wird, hab aber jetzt auch schon viele Themen gelesen wo der TÜV es nicht abnimmt weil die sagen dass es generell nicht möglich ist das abzunehmen. Allem Anschein nach ist sich der TÜV da selbst nicht ganz sicher ob das jetzt erlaubt ist oder nicht.

  • Also bleibt dann nur die Variante Pkw übrig. Währe an der Stelle auch die von mir bevorzugte. Musst ja davon ausgehen das bei so einen Treffen die Freunde in Grün oder Blau jetzt vor Ort sind. Ja und einer muss doch derren Einsatz bezahlen.


    Wenn Ihr so einen Kugelkopf noch nicht habt wird das wohl auch nichts mehr bis zum Tag X.

  • muss ein Kugelkopf vom TÜV der DEKRA oder so abgenommen werden, da es sich hierbei um eine zusätzliche am Schlepper vorhandene Zugeinrichtung handelt muss diese auch eingetragen werden.


    Nein, die Ackerschiene ist kein Bauteil sondern ein anbaugerät, von der Rechtslage darf man die einfachd rann bauen wenn sie sich nicht stark neigen kann. Und dies hab ich aus dem Landwirtschaftlichenverkehrsrecht Handbuch ;)


    Ackerschiene gegen neigen sichern kann man einfach in dem man 1-2 Eisen drann schweißt... dütt wall

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