Ja man darf alle Schlepper die 40 km/h fahren mit 16 und alle 60km/h ab 18 ( egal ob grüne oder schwarze Nummer )
Und für ne BGA darfste auch fahren das ist geändert worden !!!!
Treckerführerschein "T" und "L" Fragen und Antworten !!1.POST LESEN!!
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Vielen Dank!
Hab mir schon den Kopf zerbrochen..
Hauptsache land- oder forstwirtschaftlicher Einsatz.. -
land- u. / o. forstwirtschaftlicher Einsatz:
Heißt aber man darf bei einem land- u./o. forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen auch fahren oder nicht ?Ist ja eig. gewerblich , aber auch wieder ne tätigkeit in dem bereich ...
vorallem, fährt man jetzt ein 50km/h schlepper mit hänger auf einem eigenen betrieb zur "mühle" (beispiel) geht mit T ... fährt man die selbe strecke im lohn, mit selben gespann brauch man CE wegen: Gewerbe ?Stimmt das ?
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Also ich versteh den Eintrag im Gesetz so, dass du auch im LU aushelfen darfst, mit dem T. Nur halt bis 40km/h unter 18.
Ich werde auch die Land/Bundesstraßen entlang die Straßenränder im Namen der Gemeinde mulchen, und da reicht der T angeblich aus..
Außerdem kann man auch den Winterdienst in der Kommune erledigen.Hab hier mal die Stelle aus der FahrerlaubnisVerordnung (FeV) heraus gesucht.
Es ist der §6, Absatz 5Zitat(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen,
Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und
Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche
Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft
überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der
Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7. Winterdienst.Quelle: http://www.gesetze-im-internet…recht/fev_2010/gesamt.pdf
Evtl. könnte man das im 1. Post ergänzen.
Danke. -
Ja du darfst bei nem Lohnunternehmen fahren solange man Land-Forstwirtschaftliche Arbeiten macht !
Wenn man z.B Erde fährt für nen Landwirt darfste das auch oder für ne Baustelle die das Lohnunternehmen macht.
Wenn man Erde für nen anders z.B Bauunternehmen fährt braucht man CE -
Was mir die Tage in den Kopf gekommen ist. Wenn ich einen 50 Schlepper habe dann darf man diesen mit 16 nicht fahren bei mir mein Azubi.
Im Gesetzt steht Bauartbedingt Geschwindigkeit das bedeutet laut WikiZitat"Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung definiert in § 30a StVZO eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit als „Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann."
Damit würde es bedeuten würde ich eien 40er Karre dahinter hängen dürfte der Zug bei Bestimmunggemäßer Benutzung (weil nur 40 Bestimmungsgemäß is) dann damit fahren oder Irre ich mich da? Oder is da etwa eine Grauzone?
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das ist würde ich sagen grauzone sollteste aber durchkommen damit. im endeffekt kontrolliert aber eh keiner (bei uns zumindest).
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Müsstest sogar durchkommen mit, aber kommt auch immer auf den Polizist an.
Vieleicht mal in ner Fahrschule nachfragen, wobei machen weniger Ahnung hat als man selber. -
Das mit der Höchstgeschwindigkeit ist sowieso unnötig. Wenn ein Traktor 50km/h fahren kann, mit Anhänger nur 25/ 40km/h fahren darf, wer kann mir garantieren das nicht schneller gefahren wird.
Da könnte ich ja auch sagen: "Ich bin 16Jahre alt, nehm jetzt den Vario der 50 (vielleicht sogar 60) läuft und fahr damit grubbern, weil ich nur maximal 40km/h schnell fahr.
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.. und wie viele die nen 6km/h Schild an ihren Traktor kleben und sagen sie fahren nicht schneller.. Alles gut so lange nichts ernsthaft passiert, aber wenn doch mal was ist braucht man vermutlich nen guten Anwalt.
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frage wenn ich den A1 mache und L führerschein darf ich doch mit 15 schon anfangen bzw 3 monate bevor ich 16 werde darf ich doch anfangen oder `?
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ein halbes jahr bevor die 16 wirst darfst du den L anfangen oder T aber mit A1 kenn ich mich nich aus
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Ich berichte kurz über mein Führerschein erwerb der Klasse T
Ich habe die Theorieprüfung mit 0 Fehler bestanden
und die Praktische Prüfung auch aufs erste mal geschafft.Ich habe am 2.7.12 angefangen und bin am 19.9.12 fertig geworden. Aber da die Fahrschule wo ich war noch 1 Woche Urlaub hatte konnte ich 2 Doppel Theoriestunden nicht besuchen. Dazu kommt noch, dass ich noch mal 2 Wochen warten hab müssen bis ich Theorieprüfung machen konnte, weil ich nicht gewusst habe das man zwischen Vortest und Prüfung da zwei Wochen warten muss :(. Bis ich dann Praktische Fahrstunden machen konnte verging nochmal eine Woche, da sehr viel den T gemacht haben ging das alles sehr langsam.
Das macht unterm Strich ungefähr eine Monat aus wo ich den Führerschein früher haben könnte.Bezahlt habe ich ca. 860 € war eigentlich recht zufrieden .
MFg ls-player
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860 € waren aber mit gemietetem Schlepper+Anhänger oder ?
Weil sonst war er sehr teuer hab knapp über 500 € gezahlt. -
Moin,
darf man wenn man die theorie für die Klasse T gemacht hat, schon die fahrzeuge, die unter die Klasse L fallen, fahren?
Gruss
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Fahren darfst du erst wenn du das begehrte Papier in der Hand hast auf dem zu lesen ist dass du fahren darfst.. (Ist ja mittlerweile glaube gar kein Papier mehr, lol)
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Bei mir war das so, als ich die Theorieprüfung bestanden hatte habe ich einen Zettel bekommen mit den Ganzen Daten.
Da stand unteranderem drauf:,,Dieses Ergebnisprotokoll ist keine Bescheinigung, die zum Führen von Fahrzeugen berechtigt, sie dient ausschließlich zu Informationszwecken".
Aber ich finde, es sollte wenigstens mit dem S,M gefahren werden, weil man da eh keine Fahrstunden machen muss.
MFG ls-player
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Bei mir war das so, als ich die Theorieprüfung bestanden hatte habe ich einen Zettel bekommen mit den Ganzen Daten.
Da stand unteranderem drauf:,,Dieses Ergebnisprotokoll ist keine Bescheinigung, die zum Führen von Fahrzeugen berechtigt, sie dient ausschließlich zu Informationszwecken".
Aber ich finde, es sollte wenigstens mit dem S,M gefahren werden, weil man da eh keine Fahrstunden machen muss.
MFG ls-player
Stellt euch nicht so an, ob ihr jetzt 2 Wochen früher fahren könnt oder nicht.
Macht so schnell wie möglich eure 1-2 Fahrstunden, dann kann euch der Fahrlehrer anmelden und ihr habt den Führerschein 1 Woche später. -
Ich finde es richtig, dass es nach der Theorie noch keine einzige klasse gibt. Denn erst in der Praktischenprüfung zeigt sich ob der Fahrschüler, die Theorie in der Praxis umsetzen kann.
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Ich finde es auch sinnlos, dass man L ohne praktische Fahrstunde fahren darf. Das ist doch blöde.
Soviel kleiner sind die Traktoren ja auch nicht.
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