Treckerführerschein "T" und "L" Fragen und Antworten !!1.POST LESEN!!

  • Ich hatte meine Fahrprüfung letzen Donnerstag, hab heute die Rechnung bekommen und muss 970 € zahlen. Habe nicht mit soviel gerechnet, da ich Theorie + Praxis auf erste mal bestanden habe. Hab nen Grundbetrag von 220 € bezahlt, hinzu kommt Lehrmaterial, Fahrstunden, Abfahrtskontrolle, Verbinden-Trennen, Leihgebühr Jcb Fastrac 130, und die Gebühren die man vor den beiden Prüfungen zahlen musste.


    Naja egal, bin froh dass ich ihn dieses Jahr noch geschafft habe, da der T ja nächstes Jahr den 50er Roller + Quad nicht mehr beinhaltet :)
    Ist aber schon oft durchgekaut worden :D


    Grüße

  • Naja egal, bin froh dass ich ihn dieses Jahr noch geschafft habe, da der T ja nächstes Jahr den 50er Roller + Quad nicht mehr beinhaltet
    Ist aber schon oft durchgekaut worden


    Ach verdammt :D Ich kann wahrscheinlich erst im Januar weiter machn mit führerschein, da unser Kipper noch nicht da ist und ein monat vor mein geburtstag (23. Januar) = 23. Dezember, da KÖNNTE ich Praktische Prüfung machen, aber erstens ist das ein Sonntag und zweitens ein Tag vor Heilig abend. Und ab den zeitpunkt wird mit sicherheit bis 30ten Dezember kein Prüfungstermin mehr stattfinden. => kann erst im Januar Prüfung machen und dann sind der 50er roller und quad ned mehr dabei, was verdammt ärgerlich ist :|


    Was solls, wenigstens hab ich Theorie schon in der Tasche :thumbsup:

  • Kann mir jetz bitte mal jemand sagen wo das steht ? :D


    Hier , da is die Liste mit den ganzen Klassen, welche Klassen sie beinhalten usw. Ganz oben rechts auf der Seite steht, dass die Angaben nur noch bis 18.01.2013 gelten..
    Danach gelten diese Regeln.
    Also, man hat noch bis zum 18.1 Zeit, wenn man die 50ccm Mofa, Quad noch dabei haben will :D


  • Ach verdammt :D Ich kann wahrscheinlich erst im Januar weiter machn mit führerschein, da unser Kipper noch nicht da ist und ein monat vor mein geburtstag (23. Januar) = 23. Dezember, da KÖNNTE ich Praktische Prüfung machen, aber erstens ist das ein Sonntag und zweitens ein Tag vor Heilig abend. Und ab den zeitpunkt wird mit sicherheit bis 30ten Dezember kein Prüfungstermin mehr stattfinden. => kann erst im Januar Prüfung machen und dann sind der 50er roller und quad ned mehr dabei, was verdammt ärgerlich ist :|


    Was solls, wenigstens hab ich Theorie schon in der Tasche :thumbsup:

    Wenn du erst am 23 Januar Geburtstag hast hilft es dir nicht den Führerschein vorher zu machen, alle die nach dem 18 Januar Geburtstag haben oder den Führerschein machen haben die Klassen S und M nichtmehr.

  • Wenn du erst am 23 Januar Geburtstag hast hilft es dir nicht den Führerschein vorher zu machen, alle die nach dem 18 Januar Geburtstag haben oder den Führerschein machen haben die Klassen S und M nichtmehr.

    Ok, dass man ihn auch nicht mehr mit M und S bekommen kann, wenn man nach dem 18. Januar Geburtstag hat, wusste ich nicht..Dann darfste meine Private Nachricht ignorieren, Johnny FAN.

  • Das bedeutet nur 42€ beim Amt bezahlen und 4-6 Wochen auf ein neues Stück Plastik warten.
    Nicht mehr und nicht weniger!


    Nicht das jetzt wieder mal jemand versucht zu verbreiten, dass da eine neue Fahrerlaubnis/neue Prüfung beim Tüv gemacht werden muss.



    Zwischen Fahrerlaubnis & Führerschein liegen Welten.


    Siehe "Fahren ohne Führerschein" = Führerschein (Karte) vergessen -> Ordnungswidrigkeit = Verwarnungsgeld (kein Bußgeld)


    Siehe "Fahren ohne Fahrerlaubnis" = Man darf gar nicht mit einem Bestimmten Vehikel fahren -> Straftat, kein Kavaliersdelikt mehr = mehr als nur Bußgeld

  • Moin mal eine Frage habe gerade bei Landtreff (http://www.landtreff.de/kosten…rerschein-t26907-165.html) gelesen das es am 14.12. eine Bundestagssitzung gab zu den Führerscheinklassen und es wieder beschlossen wurde das nun doch die neue Klasse AM wieder in dem T-Schein integriert ist! Weiß da jemand etwas genaueres darüber ob das nun so der Fall ist?


    Bzw ist das aktuell hier? http://www.fahrlehrerverband-b…scheinklassen-ab-2013.htm


    Wäre um eine Antwort dankbar. ;)


    Mfg

  • Hört sich auf jeden fall besser an. Nur die Frage ist, ob das wirklich so beschlossen wurde.... Wäre echt interessant zu wissen.


    MFG IHC 1055
    ______________________________________________


    IHC - International Harvester Company Neuss/Rhein - IHC

  • So, nun mal wieder was von mir :D
    Prüfung am 18.12.12 bestanden (Landradsamt hat gepennt, TÜV hatte keinen Prüfungsauftrag erhalten. Musste ich 2 Wochen warten, schlafen die auf der Tastatur? :pinch: )
    Die rücken den Lappen aber erst raus, wenn ich 15 bin (am 12.1.13, zum Glück vorm 19.1.13)


    Schönen Abend noch und frohe Weihnachten, wenn ich schonmal dabei bin :rolleyes:

  • So, nun mal wieder was von mir :D
    Prüfung am 18.12.12 bestanden (Landradsamt hat gepennt, TÜV hatte keinen Prüfungsauftrag erhalten. Musste ich 2 Wochen warten, schlafen die auf der Tastatur? :pinch: )
    Die rücken den Lappen aber erst raus, wenn ich 15 bin (am 12.1.13, zum Glück vorm 19.1.13)


    Schönen Abend noch und frohe Weihnachten, wenn ich schonmal dabei bin :rolleyes:

    ja so in Sachen Anträge sind die da echt ein bisschen langsam. kommt aber auch drauf an in welchem Landkreis/Stadt man wohnt. in dem Landkreis wo ich wohne brauchen die 6 Wochen für den Antrag und in dem Nachbarlandkreis nur 2 :D

  • also ich hab auch gerade gelesen das im T er AM drinne sein soll nur leider hab ich den link nicht weil mein Firefox abgestürzt isch. Is er enn jetzt drinnen oder nich ich kann mein glück nicht so richtig glauben wenns denn so sein sollte xD

  • Gehört zwar nicht zum T und L aber hat trotzdem mit dem Thema Führerschein zu tun.
    Also ich möchte in einem halben Jahr mit dem B, A2 und den CE beginnen (mit 18 ).
    Möchte mit dem CE dann bei unsere Rüben Abfuhrgemeinschaft fahren (Landwirtschaftlicher Verkehr)
    Jetzt hab ich gehört das man den CE ab 2013 erst mit 21 machen kann, stimmt das ?
    Hab dazu im Internet nichts gefunden.

  • Schau hier was im kleingedruckten zu ² steht..
    http://www.fahrlehrerverband-b…scheinklassen-ab-2013.htm



    Ab 18 gilt für:

    Zitat

    2) Die jeweils angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Ausbildung abgeschlossen haben.

    Ansonsten ab 21.


    §4 des BKrFQG
    http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/__4.html



    (BKrFQG -> http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/BJNR195810006.html)




    LG

  • auch wenns da steht, dass AM wieder drin ist, stimmt das wirklich? Ich hab mich nämlich übelst darüber aufgeregt,dass ich 40 tonnen mit 40 kmh durch die weltgeschichte schaukeln darf , aber nicht mich selber auf son roller oder so.aber wenn das stimmt,dann ist das ja wieder unbegründet gewesen :D

    Wer nichts macht, macht nichts kaputt :D


    Hände aus den Taschen damit's aussieht wie'n Arbeitsunfall :) :D


    Nothing Runs like a Deere , WHEN A PUMA HUNTS :thumbsup:

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