Güllefahren

  • also bei fährt noch keiner da 1. die sperrfrist noch läuft
    2. wir blankes eis auf straßen und feldwegen haben
    3. der schnee noch z.T. auf den feldern liegt und eine teilweiese geschlossene decke bildet


    was aber grade viel gemacht wird ist umlagern von einem betreib zum anderen weshalb die lohnunternehmer und speditionen mit treckern und LKWs grade durch die gegen eiern

  • Bei uns faht noch keiner Gülle aufs Feld. Gestern hat einer nur Mist gefahren, und ein mir bekannter Bauer hat von einem Lohner seine Gülle zu ner BGA fahren lasse, weil die Gülle brauchen, und bei ihm alles voll ist.


    @Samaron93 ich glaub man kann eine Sperrfrist verschiebung beantragen, damit man im Frühjahr z.B 6 Wochen früher Gülle fahren darf, dafür muss man dann auch im vorigen Herbst entsprechend früher aufhöhren, was aber eigentlich aufs gleiche kommt.

  • Na nu sowas hab ich ja noch nie gehört :D
    In meine 3 Jahren scheiße fahren bin ich vom 1 Nov bis 31Jan nie aber auch nie Raus gefahren! auch wenn alles brechend voll und schon über gelaufen ist! Ich will gar nicht wissen was sonne ausnahmegenehmigung kosten soll. Die Sperrfrist hat ja schon ihren grund... Und auf Schee und eis darf man doch so oder so nicht fahren auch außerhalb der Sperrfrist... bringt doch auch nichts weils wieder weg geschwämmt wird wenn es taut... Ich bin immer nur auf gefrohrenen boden gefahren ohne schnee und eis decke...


    Nicht vergessen ohne genehmigung machen sich fahrer und chef strafbar ob wissen oder unwissend! es genügt leider nicht wenn dein chef dir sagt du darfst... du hättest dir ja auch den zettel zeigen lassen wo es drauf steht...

  • Das mir schon klar ;)


    Ich glaube nur nicht das sich sowas lohnt! Man sollte sich dan wohl ehr gedanken machen wie man das zeug übers jahr los wird... Oder sich ehr mehr lager kapazitäten anschaffen.. wenn man es einmal hat wirds immer wieder so sein... von daher würde es sich ehr lohnen da 20.000€(bsp) rein zu stecken als in so eine genehmigung ;) meine meinung

  • Soweit ich weiß kann man die Sperrfrist nur verschieben, man hört 15 Tage früher auf und darf jetzt ab dem 15. Januar wieder Gülle fahren, dann aber auch nur auf Feldern wo schon eine Frucht drauf ist, also nicht auf Land was man pflügen will. Und ist soweit ich weiß völlig kostenlos.

  • Ja die verschiebung ist kostenlos weil du ja trozdem sogenommen deine ganze sperrfrist hast^^ nur halt um 15 tage verschoben.


    Wenn man jetzt seine sperrfrist nicht verschiebt und fahren will wird es sehr wahrscheinlich geld kosten ;)


    und das mit der befplanzung stimmt auch ;)


    Ich bin auch fast nur aufm raps gewesen im frühjahr wenn es noch etwas nass war :S

  • man oh mann bei euch is das anders
    bei uns leigt die begrenzung aufm 24 november
    und anfangen dürf ma erst wieder am 1 märz( da bin ich mir nich sicher)

  • Man darf ab dem 15. Januar fahren wenn man einen Antrag gestellt hat und der Akzeptiert wird. Jedoch dann auch nur auf Grünland.
    Ich hab aber die Woche schon 2 Tage Gülle gefahren. Etwa 180m³ zur BGA mitm 714 vom Inhaber der BGA und unserem 10m³ Rheinland Fass ;)
    War schon ziemlich spaßig :)

  • Ich bin jetzt letzten 4 Tage 800 kubikmeter gülletransport gefahren. Mit einem Fendt 716 und einem Joskin 14000l Fass. Ich bin von unserer BGA zu einem Behälter, auch von der BGA, bei den Feldern gefahren, da die Pumpe es nicht schafft die Gülle durch die 3 km querfeldein Leitung zu pumpen.


    mfg
    zender

  • Saroman
    Haha :D Joa das war schon geil. Mit TMS so eingestellt das du nur übers Fußgas Fährst und dann mal draufgehauen. Der war schneller auf 40 als du gucken konntest 8) ^^
    Aber ich hab mal Festgestellt das der viel mehr Diesel verbraucht mit TMS. Unser 716 hätte bei weitem nicht so viel verbraucht wenn man gescheit fährt.(der hat kein TMS) Aber was solls war ja nicht unser Diesel ;)

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