guten Abend,
habe in einem anderen Forum diese Pressemeldung gesehen:
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1. § 6 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In der Position „Klasse T“ werden nach den Wörtern „selbstfahrende
Arbeitsmaschi-nen“ die Wörter „oder selbstfahrende Futtermischwagen“
eingefügt.
bb) Die Position „Klasse L“ wird wie folgt gefasst:
„Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land-
oder forst-wirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
eingesetzt
werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und
An-hängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25
km/h
geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende
Fut-termischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer
durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.“
b) In Absatz 5 Nummer 1 wird nach dem Wort „Imkerei“ ein Komma und das Wort „Jagd“
eingefügt.
Nachdem dies in Kraft getreten ist dürfen mit dem L-Schein auch 40km/h Schlepper gefahren werden, solang im Hängerbetrieb nicht schneller als 25km/h gefahren wird.
Quelle: http://www.fahrerlaubnisrecht.…20u.a.%20Vorschriften.pdf