2 fragen zum t Schein

  • Ich Fang im Herbst mit t Schein an und hab noch 2 fragen:
    1. Hab gehört das im t schein ab nächstes Jahr Roller und sowas nicht mehr enthalten ist und jetzt wollt ich wissen ob das bei mir noch drin ist wenn ich dieses Jahr noch Anfänge ?
    2. Wenn ich den t Schein hab, zu welchen Zwecken darf ich den nutzen? Z.B wenn ich aus unserem Garten Grünzeug zum Wertstoffhof bringen will, darf ich mit Trecker und Kipper fahren oder erfüllt das den Zweck nicht?




    MfG Pennna :D

    Wer nichts macht, macht nichts kaputt :D


    Hände aus den Taschen damit's aussieht wie'n Arbeitsunfall :) :D


    Nothing Runs like a Deere , WHEN A PUMA HUNTS :thumbsup:

  • Das müsste noch mit drin sein also mit Roller ich bin auch lätztens angefangen und mein fahrlehrer hat davon nichts erwähnt ;) na klar erfüllt das den zweck du kannst du kannst zu jeder zeit irgendwo irgendwie hin gurken wenn du bis 18 jahre mit 40 Km/h fährst :)

  • Zur ersten Frage kann ich dir leider nicht weiterhelfen..musst am besten bei ner Fahrschule nachfragen...Ich hab vor 1 Monat mit T angefangen und wenn alles nach Plan läuft bekomm ich ihn am 28. Dez (25.12=Geb, 28 = nächster Wochentag)...bei mir is 50er Roller noch dabei


    Frage 2 versteh ich auch iwie nich..Wenn du T hast, darfst du doch damit machen was du willst..?:D

  • Obwohl iChat auch schon gesehen hab das damit zum Kollegen oder nach Neves Gefahren wurde :D aber welcher landwirtschaftlich tätige junge hat vorm Lappen mit'm Trecker nicht schonmal die Straße berührt ( ist ungefähr vergleichbar ;))

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  • 1. frage: beim t ist bis zum 19.01.13 der Roller (M), S, L, Quad bis 50 ccm dabei.
    2. frage: rein theoretisch ist das keine lanwirtschaftliche tätigkeit aber wer macht es nicht so. du darfst dann alle land- und forstwirtschaftlichen geräte bis 40 km/h (ab 16 jahren) und bis 60 km/h (ab 18 Jahren) mit Druckluftanlage fahren
    hoffe ich konnte helfen


    mfg

  • Wenn du erst nach dem 16.1.2012 16 Jahre wirst oder erst danach die Prüfung ablegst ist der 50er nicht mehr dabei egal wann du anfängst.



    Zur 2 Frage, kannst für alles nehmen kontrolliert sowieso keine Sau.

  • Leute ihr werft was durcheinander, natürlich darf er damit amchen was er will,
    sofern der Traktor keine grüne Nummer hat, denn dann darf dieser nur für die
    Land- und Forstwirrtschaft benutzt werden!!

    aber auch mit schwarzer nummer darf er nicht machen was er will... er darf nämlich auch schlepper mit schwarzer nummer nur zu Land- und Forstwirtschaftlichen zwecken einsetzen... für gewerbliche fahrten braucht man nämlich abhängig vom gewicht des gespanns Führerschein Klasse B/BE, C, CE,...

  • Grünes Kennzeichen nur zu land und forstwirtschaftlichen zwecken. Schwarzes kannst machen was du willst.

    Das Klopapier beidseitig verwenden und der Erfolg liegt auf der Hand!
    Stell dir vor du bist bei SAW und verstehst das Spiel nicht :D

  • Nicht das Kennzeichen setzt die Führerscheinklasse voraus sondern der Einsatzzweck.


    So lange die Arbeit unter Land und Forstwirtschaftliche Nutzung fällt darf man mit dem T fahren, egal welche Farbe das Kennzeichen hat. Sobald es keine LOF-Nutzung mehr ist bedeutet das streng genommen fahren ohne Fahrerlaubnis.

  • Ich bin etwas verwirrt, mit der Aussage, das man auch mit schwarzen Nummern fahren darf, da Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit schwarzen Nr. gewerblich genutzt werden. Und wenn Gewerbe, dann CE...
    Soweit ich weiß, darf man auch nicht für ne BGA fahren, da diese als Gewerbe angesehen wird... (korrigiert mich, wenn ich falsch liege...)

  • Das man mit dem T-Schein nicht für eine BGA fahren darf gab es mal,das wurde aber wieder aufgehoben.


    mfG

    Landwirtschaft ist was für ganz Mutige, für die, welche die Herausforderung lieben, eigentlich für die Starken in unserer Gesellschaft.

  • Bei Biogasanlagen darfst du mit T fahren, dies entschied 2007/2008 ein Gericht. Mit den Nummernschilde rist es fast egal, du darfst aber nicht für den gewerblichen/Privatenzweck fahren nur LoF.

  • Nicht das Kennzeichen setzt die Führerscheinklasse voraus sondern der Einsatzzweck.


    So lange die Arbeit unter Land und Forstwirtschaftliche Nutzung fällt darf man mit dem T fahren, egal welche Farbe das Kennzeichen hat. Sobald es keine LOF-Nutzung mehr ist bedeutet das streng genommen fahren ohne Fahrerlaubnis.

    so siehts aus ist zwar meiner Meinung nach totaler quatschaber naja wir
    leben halt in Deutschland und da kennt man es ja fast nicht anders :rolleyes:

    Grünes Kennzeichen nur zu land und forstwirtschaftlichen zwecken. Schwarzes kannst machen was du willst.

    Stimmt sobald du den Führerschein der Klasse C/CE hast kannst du machen was du willst. Aber man muss auch sagen dass man dann auch wirklich nur mit Schleppern mit Schwarzer nummer machen darf was man will, weil diese nunmal voll Versteuert werden im gegensatz zu denen mit der Grünen Nummer. Also wer mit Grüner nummer kies fahren möchte muss seinen Schlepper für den entsprechenden Zeitraum versteuern und braucht dann auch einen Führerschein der Klasse C/CE

    Ich bin etwas verwirrt, mit der Aussage, das man auch mit schwarzen Nummern fahren darf, da Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit schwarzen Nr. gewerblich genutzt werden. Und wenn Gewerbe, dann CE...
    Soweit ich weiß, darf man auch nicht für ne BGA fahren, da diese als Gewerbe angesehen wird... (korrigiert mich, wenn ich falsch liege...)

    Also die Nummernschildfarbe hat eigentlich meines Wissens nach nur was mit der Sache zu tun wie der Schlepper versteuert wird... fahren darfst du sowiso nur zu Land- oder Forstwirtschaftlichen zwecken egal ob Scharze oder grüne Nummer. Und du brauchst nicht nur Klasse C/CE wenn du mit nem Schlepper mit Schwarzer Nummer was anderes machen willst als für den oben genannten Zweck zu fahren sondern auch wenn der Schlepper ne grüne Nummer hat.

  • Noch mal in Zusammenfassung:


    T-Schein:
    - Fahrten für Land oder Forstwirtschaftlicher Einsatz, sonst nix!



    Grüne Nummer:
    - Traktor darf nur für Land oder Forstwirtschaft eingesetzt werden, alles andere ist Steuerhinterziehung.


    Schwarze Nummer:
    - Traktor darf fahren wann wo und wie er will.



    Wenn du also mit T einen Traktor mit grüner Nummer auf den Acker fährst und Pflügst darfst du das. Wenn du mit T Schein einen Traktor mit grüner Nummer zum McDonalds fährst ist das Steuerhinterziehung.(Und gegebenenfalls vermutlich auch fahren ohne Führerschein) Wenn du mit T Schein einen Traktor mir schwarzer Nummer zum pflügen fährst, dann darfst du das. Wenn du mit T Schein einen Traktor mit schwarzer Nummer zum McDonalds fährst ist das fahren ohne Führerschein.


    Wenn du legal einen Traktor mit schwarzem Kennzeichen außerhalb von Land oder Forstwirtschaft nutzen willst, kannst du wenn der Traktor klein genug ist, dass er in den Bereich des B/BE-Scheins fällt, damit fahren. Ansonsten C/CE


    LG

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