Traktor ohne Führerschein fahren

  • Es ist doch so die Polizei darf dein Privatgelände nicht betreten die dürfen doch genauso auch net einfach ohne beschluss in dein Haus reinlatschen. Und das ist dein Gelände und wenn es dein Gelände ist kannst du drauf fahren was immer du willst. Und fahren auf privatgelände ist nicht strafbar da es kein öffentlicher verkehrsweg ist genauso ich mache ne Ausbildung zum Baugeräteführer und dürfte rechtlich gesehen auch erst bagger und radlader mit LKW führerschein fahren da ich aba 16bin geht das mit lkw führerschein nicht also darf ich da es bau bzw. privatgelände ist ohne probleme radlader und bagger fahren ohne das die polizei mich bestrafen kann bzw. darf

  • Das was Makiert ist, ist Wörtlich von Wikipedia was auch deine Quelle ist.


    Wie ich eben schon geschrieben habe heisst nicht für den öffentlichen Verkehr zugänglich, nicht das ein Zaun das Gelände umgeben muss.
    Bei der zweiten Quellenangabe ein schönes Beispiel: Selbst der Parkplatz einer Wohnanlage mit direktem anschluss an eine öffentliche Strasse, gilt als nicht für den öffentlichen Verkehr zugänglich wenn nur ein bestimmter Personenkreis, zB. Mieter und deren Besucher berechtigt ist ihn zu nutzen. Eure Äcker und Wiesen sind doch bestimmt nicht durch Zustimmung des Eigentümers (Pächters) für jedermann beghe-oder befahrbar, also nicht für den öffentlichen Verkehr zugänglich. Das jeder drauf kann ist eine andere sache, das geht bei dem og. Parkplatz auch.

    Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten :!: (John Ruskin, englischer Sozialreformer 1819-1900)

  • Hmm,


    mein Kumpel wurde mit 14 ohne Führerschein mit seinem Moped auf seinen Feldweg (der geht an einer Hauptstraße entlang) von der Polizei angehalten und durfte 17 stunden sozialen dienst verrichten!!


    zum thema wald. wir haben auf unseren waldwegen schranken auch alle anderen waldbesitzer. wenn ich die schranken runter tu darf ich doch fahren ohne schein wie ich will. solange ich keinen überfahr. der wald ist mit feldern und wiesen umgeben also kommt auch kein auto hin. und ausserdem wird keine polizei in einen wald fahren.


    MFG IHC 1055
    ______________________________________________


    IHC - International Harvester Company Neuss/Rhein - IHC

  • bist du dir sicher das der Feldweg Privat ist,weil die Polizei die schaut natürlich und kennt seine Pappenheimer.Wenn die Sozialstunden von einem Gericht ausgesprochen wuden ist der Feldweg nicht Privat sonst hätte der Verteidiger die schon flot gemacht (es gibt auch Tränen unter den Verteidiger).

  • Ach Leute, das is ned alles so einfach...
    Offiziell darfst du auf Privatgrund ohne Lappen fahren, wenn er umgeben von nem Zaun ist so dass keiner reinlaufen/fahren kann (oder entsprechend von Wäldern usw. umgeben ist).
    Dies gilt für den Hof oder auch Felder/Wiesen...
    Da dies aber nie der Fall ist dass nen Acker so eingezäunt is darfste schonmal rein rechtlich nie alleine ohne Schein aufm Acker fahren. ;)
    Nen Feldweg is nicht zwingend privat, außerdem isses wenn er direkt neben der Straße führt zu gefährlich dass du irgendwie mit dem Traktor auf die Straße kommst, ergo nicht erlaubt.
    Bei Wald isses meistens so dass die Hauptwege staatlich sind und nur kleine Rückeführen die durch den Wald direkt führen privat sein können.
    Auch im Wald können Leute rumlaufen und dir in die Quere kommen...
    Also ich würde nix aufs Spiel setzen und um jeden Preis fahren...
    Wenn`s evtl. nen Feld is das man nur über 50 Feldwege erreicht dann isses sehr unwahrscheinlich dass ne Polizei vorbeikommt, wenn aber direkt ne Straße dran vorbei führt würde ich mich nicht drauf verlassen...
    Wenn sie dich mitm Traktor einma ohne Schein erwischt haben dann kanns ganz schön Ärger geben. :D

  • Wenn man 14 oder 15 Jahre ist und aufm Feld am arbeiten ist, dann wird die Polizei sich sicherlich die Schuhe schmutzig machen und dich nach dem Führerschein fragen:D Bei einem unserer Felder steht schonmal öfter ein Motoradpolizist, der überholende Autos auf der Bundesstraße anhält. Ich war das Feld daneben ohne Lappen am bearbeiten, da kam der Polizist und stellte sich direkt nebens Feld. Ein mulmiges Gefühl hatte ich schon, aber der Polizist hat nett gegrüßt und sich dann auf den Verkehr konzentriert. Auch als ich nachher vom Feld runtergefahren bin hat der Polizist sich nicht mehr für mich interessiert...

  • Wow. So viel Unwissenheit. Ich hoffe, dass diejenigen, die hier Blödsinn verbreiten, ihren Führerschein noch nicht gemacht haben. Da lernt man so was nämlich.


    Fahren ohne Fahrerlaubnis auf Privatgrund ist nur dann erlaubt, wenn das Gelände für einen unbestimmten Personenkreis nicht zugänglich ist und der Eigentümer des Grünstücks eine Genehmigung dafür erteilt.
    Das heißt, es muss umfriedet sein und nur bestimmte Personen dürfen reingelassen werden. Es muss also ein Zaun o.ä. darum sein und darf nur durch eine Schranke, ein Tor o.ä. zugänglich sein. Das Grundstück kann auch durch Überwachung von Pförtnern oder z.B. Ampeln abgegrenzt sein. Schilder alleine reichen nicht.

  • Aloisius

    Zitat

    Werden Kinder außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums mit der Bedienung von Kfz oder Arbeitsgeräten betraut, ist besondere Aufsicht geboten.

    Nun... Hier etwas zum Thema von Leuten die davon wohl Ahnung haben: http://www.biker-night.de/SMF/index.php?topic=232.0
    Ich denke die Definition dort ist recht eindeutig.



    Ich werfe dann nochmal was andres ein... : (Zitat aus Heady's Link)


    Keine Typ-/Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) benötigen nach § 4 FZV:
    • lof Arbeitsgeräte bis 3 t zG,
    • hinter einachsigen lof Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.


    Was ist die Typ-/Einzelgenehmigung(Betriebserlaubnis) ?
    Ich ging immer davon aus dass man eine Betriebserlaubnis des TÜV's braucht wenn man mit Einachser + Anhänger unterwegs ist... Dem Zitat nach würde es aber ja bedeuten dass genau jene Fahrzeuge (Sitzkarren) keinerlei Erlaubnis brauchen.?
    (Natürlich nur im Rahmen der LoF Nutzung...)


    Oder ist Sitzkarren / Anhänger ein Unterschied? Also quasi, hab ich n Einachser mit Wagen ohne Ladefläche = Sitzkarren.. ?



    LG

  • Also, auf privatgelande darfst du fahren, somit auch auf Feldern, theroretisch auch auf der strase, wenn du keinen fheler hast, gros genug ausrüstet wie 16 und nicht durch eine Polizeikontrole fährst hast du keine. Grund erwischt zu werden, wenn du allerdings den Frontlader nicht richtig hast, z.B. Zinken auf hohe der Motorhaube auf die strase raustechend dann kann die dich natürlich anhalten.

  • Badewanne2: da du angegeben hast, das du Schüler bist, hast du immer so einen Rechtschreibung, oder bist du nur Faul bzw Schlampig?
    nichts Pernsönliches, ich hatte auch öfters eine 6 im Diktat, aber das fällt teilweise schon schwer zu lesen :(


    vom dürfen kann nicht die Rede sein, zumindest nicht Rechtlich, wie wir oft weiter oben bewiesen haben, es wird nur toleriert bzw nicht kontroliert ^^


    Privatgelände ist in diesen Fall immer noch Öffentlich zugänglich (teilweise sogar Rechtlich ausdrücklich erlaubt!), und rein theoretisch könnte ein ungeeigneter Fahrer, der neben einer Straße unterwegs ist, auch auf die Straße kommen, oder jemanden auf dem Feld Überfahren!
    Darum heist es, dass der Fahrer zwar keinen Führerschein braucht, aber Geistig und Körperlich in der lage sein muss, die Maschiene zu bedienen, sowie unter Besonderer Aufsicht stehen muss. (oftmals ist man ja noch nichtmal Strafbar in dem Alter)


    ist das Privatgelände nicht öffentlich zugänglich, also so abgesperrt, dass keiner von außen auf den Grund kann, so gilt diese Vorschrift nicht.
    dazu müsste aber überall und ausreichend abgeperrt sein! (ein Absperrband würde Warscheinlich nicht reichen)
    man muss immer vom Schlimsten ausgehen, also könnte jemand z.B ohne Führeschein einen Wanderer auf der Wiese oder den Feld anfahren, zwar unwarscheinlich, aber bei unseren Gesetzen wird mit allen gerechet, dh diese Personen dürfen nicht auf dein Feld kommen!(wenn man sogar davon ausgeht, das du nicht vom Feld runterkommen darfs, dann kann man nicht ausreichend absperren)
    (wenn man den Führeschein bekommen hat, dann kann man gut genug mit den Maschienen umgehn um Unfälle zu vermeiden)


    Es gibt ja auch Wettbewerbe, wo man ohne Fuhreschein Fahren kann, also auch mit Mofas, Autos usw, wobei da ohnehin alles abgespert ist

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